15. Dezember 2017 Tierquälerei Tierquälerei/ Tierleid fotografiert oder aufgenommen? Die Veröffentlichung kann Ihnen nach einer Entscheidung des BGH nicht verboten werden, wenn Misstände von erheblichen öffentlichen Interesse gezeigt werden. Rechtsanwaltskanzlei Elmar Tillmann tagPlaceholderTags: