Der Anscheinsbeweis spricht gegen den die Fahbahn von rechts überquerenden Fußgänger bei einem Zusammenstoß mit Pkw.
Ob der Unfall für den Pkw-Fahrer unabwendbar ist, hängt nicht nur davon ab, wie ein Idealfahrer in der kokreten Situation gehandelt hätte, sondern auch, ob der Idealfahrer in eine solche Situation überhaupt geraten wäre. Der Fussgänger verletzt seine Sorgfaltspflicht nach der Straßenverkehrsordnung, wenn er ohne zu schauen unvermittels die Fahrbahn überquert. Der Kraftfahrer hat also nicht immer Schuld.
(OLG Düsseldorf, 4/2018