Kein Fahrerlaubnisentzug bei gelegentlichem Cannabiskonsum!
Das OVG Münster bestätigt im November 2019: auch bei der Kombination Cannabis/Alkohol
darf die Fahrerlaubnis nicht ohne weitere Aufklärung entzogen werden.
Auch bei der Kombination der Rauschwirkungen ist nach pflichtgemäßem Ermessen, z. B. über eine MPU aufzuklären.