Corona-Ausgangsregeln im Saarland durch den Verfassungsgerichtshof gekippt.
Die freiheitlichen Grundrechte bleiben bestehen. Deshalb ist jede in dieser Corona-Situation angeordnete Maßnahme sorgfältig auf ihre Angemessenheit, Erforderlichkeit und im Ergebnis Wirksamkeit zu prüfen.