Dashcam Aufzeichnung im Pkw verwertbar!
Aufzeichnungen einer im Frontbereich im Pkw installierten Dashcam/Kamera können verwertbar sein, wenn die persönlichen Daten einer Person allein in Bezug auf ihr konkretes Fahrverhalten im öffentlichen Straßenverkehr und nicht länger als eine Minute aufgezeichnet wurden, wenn dritte Personen nicht erkennbar sind und keine anderen Beweismittel zur Verfügung stehen.
OLG Nürnberg, Aug. 2017