Immer wieder überlegen wir, ob die obergerichtlichen Entscheidungen zum Schmunzeln oder eher Staunen Anlass geben. So hat das Oberverwaltungsgericht in Greifswald überhaupt nicht zur Überraschung des Unterfertigers geurteilt:
Das Halten von Hunden im Freien ist sozialadäquat in dörflich geprägten Randlagen. Sind Wachhunde dort auch noch eher üblich als unüblich, so ist das Bellen der Hunde, wenn auch für einige Mitbürger lästig, grundsätzlich als Teil der ortsüblichen Geräuschkulisse zu bewerten.
OVG Greifswald im Januar 2022